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Am Herthasee

Kleingartenanlage
Am Herthasee 3 · 14552 Michendorfkgvherthasee.de

Über die Anlage

Der Kleingartenverein Herthasee e.V. liegt in Michendorf im Land Brandenburg und ist beim Amtsgericht Potsdam eingetragen. Gegründet wurde der Verein bei einer Versammlung am 18. März 1983; zuvor lag dort ab November 1982 eine rund sechs Hektar große Brachfläche. In Gemeinschaftsarbeit wurde das Gelände im Laufe des Jahres 1983 urbar gemacht, eine Strom- und Wasserversorgung aufgebaut und ein Kinderspielplatz angelegt. Die Anlage trägt ihren Namen nach dem benachbarten Herthasee.

Gegründet
1983
über 43 Jahre Kolonie

Termine

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© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameAm Herthasee

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Quellen dieses Eintrags
Landesverband Brandenburgname, membership_listinggeprüft

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich in Michendorf einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Am Herthasee stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Brandenburg. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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