Das Gartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz schützt Kleingärten — und schreibt vor, dass rund ein Drittel der Fläche dem Anbau von Obst und Gemüse dient. Reiner Ziergarten ist nicht erlaubt.
BKleingG · DrittelregelungFinde Kleingartenanlagen in deiner Nähe und verstehe, wie die Bewerbung läuft — vom ersten Klick bis zum Pachtvertrag.
Ein Kleingarten wird nicht gekauft, sondern gepachtet — über einen Verein. So läuft es ab, von der Suche bis zum ersten Spatenstich.

Such über Karte und PLZ eine Anlage in deiner Nähe. Achte auf Lage, Größe und freie Parzellen.
Melde dich beim Verein und lass dich auf die Warteliste setzen. Mancherorts geht es schnell, in Großstädten dauert es.
Wird ein Garten frei, schaust du ihn dir an. Prüfe Laube, Bäume, Boden und den Zustand der Beete.
Für Laube und Bepflanzung zahlst du eine Ablöse an den Vorpächter. Dann unterschreibst du den Pachtvertrag.
Vereinsmitglied werden, Schlüssel holen, Beete mit Gartenkern planen. Willkommen in deiner Kolonie.
Ein Kleingarten ist mehr als ein Stück Wiese — er ist gesetzlich geregelt, günstig und gemeinschaftlich. Die sechs Dinge, die du vor der Bewerbung kennen solltest.

Das Bundeskleingartengesetz schützt Kleingärten — und schreibt vor, dass rund ein Drittel der Fläche dem Anbau von Obst und Gemüse dient. Reiner Ziergarten ist nicht erlaubt.
BKleingG · DrittelregelungDie Pacht ist gesetzlich gedeckelt. Für eine 300-m²-Parzelle zahlst du oft nur 100–250 € Pacht im Jahr, plus Vereinsbeitrag, Wasser und Versicherung.
ca. 200–500 € / JahrEine Laube darf höchstens 24 m² groß sein, inklusive überdachtem Freisitz. Sie ist zum Verweilen da — dauerhaftes Wohnen ist nicht zulässig.
max. 24 m²Du wirst Mitglied im Verein und packst mit an: einige Pflichtstunden im Jahr für Wege, Hecken und Feste gehören dazu. Das schafft die gute Nachbarschaft.
Pflichtstunden & VersammlungenAuf dem Land ist oft sofort etwas frei, in Großstädten wartet man Monate bis Jahre. Mehrere Anlagen gleichzeitig anzufragen erhöht die Chancen deutlich.
regional sehr verschiedenBeim Übernehmen zahlst du dem Vorpächter eine Ablöse für Laube, Bäume und Geräte. Ein neutrales Wertgutachten verhindert überhöhte Forderungen.
einmalig · per Wertermittlung
Weil die Pacht gesetzlich gedeckelt ist, bleibt ein Kleingarten erschwinglich. Die einzige größere, einmalige Position ist die Ablöse beim Einzug — und die hängt stark von Laube und Bepflanzung ab.
Das folgende Beispiel zeigt typische jährliche Kosten für eine durchschnittliche 300-m²-Parzelle. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.
Gesetzlich geschützt: Die Pacht darf höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen.
Ein Kleingarten will gelernt sein — die Drittelregelung, die richtige Aussaatzeit, gute Nachbarn im Beet. Gartenkern bringt dir das Fachwissen und die Werkzeuge, mit denen Einsteiger sofort loslegen und über die Jahre besser werden.

Zeichne Beete, Laube und Wege maßstabsgetreu auf dem Luftbild ein und setze Pflanzen an ihren Platz. Gartenkern rechnet automatisch aus, wie viel deiner Fläche dem Anbau dient — so behältst du das gesetzlich vorgeschriebene Drittel ganz nebenbei im Blick.

Dynamische Termine nach deiner Klimazone und dem Wetter. Gerade als Einsteiger verpasst du so kein Zeitfenster mehr — Gartenkern sagt dir, was diese Woche dran ist.

Welche Pflanzen sich vertragen und was nächstes Jahr ins Beet sollte. Gartenkern merkt sich, was wo stand — damit der Boden über die Jahre nicht auslaugt.

Über 12.000 Sortenporträts und ein KI-Berater, der Fragen mit Bezug auf deinen Standort und deine Parzelle beantwortet — verständlich und immer mit Quelle.

Gießen, ausgeizen, Frostwarnung — Gartenkern meldet sich genau dann, wenn es zählt. So kommt dein erster Garten gut durch jede Saison.
Hier wächst noch nichts. Bald findest du an dieser Stelle Ratgeber rund um deinen Kleingarten.
Nein. Ein Kleingarten wird gepachtet, nicht gekauft. Das Land gehört der Stadt, einer Bahn oder einem Verband, der Verein verpachtet die Parzellen an seine Mitglieder. Du erwirbst beim Einzug lediglich die vorhandene Laube und Bepflanzung über die Ablöse.
Das ist sehr regional. In ländlichen Regionen und kleineren Städten ist oft sofort eine Parzelle frei. In gefragten Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München kann die Warteliste mehrere Monate bis Jahre lang sein. Tipp: Bewirb dich bei mehreren Anlagen gleichzeitig, das erhöht die Chancen deutlich.
Ja, zumindest teilweise. Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung — als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel Anbau von Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig.
Dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt — die Laube darf maximal 24 m² groß sein und ist nicht als Wohnraum gedacht. Gelegentliches Übernachten in der warmen Jahreszeit dulden viele Vereine, das regelt aber die jeweilige Gartenordnung.
Beim Übernehmen einer Parzelle zahlst du dem Vorpächter eine Ablöse für Laube, Gehölze, Wege und Geräte. Damit der Betrag fair ist, erstellt der Verein oder ein neutraler Schätzer eine Wertermittlung. Verlange immer dieses Gutachten, bevor du zusagst.
In der Regel läuft der Pachtvertrag auf eine Person oder ein Paar. Familie und Freunde dürfen den Garten natürlich mitnutzen. Eine Untervermietung ist dagegen nicht erlaubt.
Plane Beete, behalte Aussaat- und Erntetermine im Blick und finde Regeln, die zu deiner Anlage passen — alles an einem Ort.
Funktionen ansehenIm Vereinsfinder findest du jede erfasste Kleingartenanlage in Deutschland — mit Lage, Größe und zuständigem Verband.
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