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"Elstertal 1905" e.V.

Kleingartenanlage
Parzellen
230
lt. Verbandsangabe
Fläche
63.001
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1905
über 121 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller Name"Elstertal 1905" e.V.

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.
  3. BezirksverbandStadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK)
  4. Verein · diese Seite"Elstertal 1905" e.V.230 Parzellen
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, address, website, plot_count18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich in Leipzig einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von "Elstertal 1905" e.V. stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Sachsen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Wie groß ist "Elstertal 1905" e.V.?

Die Anlage hat 230 Parzellen. Eine einzelne Parzelle darf nach dem Bundeskleingartengesetz höchstens 400 m² groß sein, üblich sind 200 bis 400 m². Die Laube darf höchstens 24 m² haben.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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