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KGV Lehmfeld e.V.

Kleingartenanlage

Über die Anlage

KGV Lehmfeld e.V. ist ein Kleingärtnerverein in Offenbach am Main im Stadtteil Bieber (Hessen). Der Verein wurde 1919 gegründet und beim Amtsgericht Offenbach als Kleingärtnerverein Lehmfeld e.V. eingetragen. Er ist dem Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. angeschlossen und bewirtschaftet heute 358 Parzellen auf einer Fläche von rund 12,93 Hektar. Die ursprüngliche Anlage lag im Kaiserleigebiet, wurde jedoch Ende der 1950er Jahre wegen städtischer Industrie- und Verkehrsplanung verlagert; ab 1964 entstand die neue Anlage in Bieber, die seither um mehrere weitere Anlagen erweitert wurde.

Fläche
118.944
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1919
über 107 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKGV Lehmfeld e.V.

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLV Hessen14 Vereine
  3. Verein · diese SeiteKGV Lehmfeld e.V.
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von KGV Lehmfeld e.V. stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Hessen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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