Kleingartenanlage Margaretenhöhe-Nord
Über die Anlage
Kleingartenanlage Margaretenhöhe-Nord liegt im Berliner Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Wartenberg (Berlin), im nordöstlichsten Zipfel der Siedlung Margaretenhöhe. Die Vorbereitungen begannen 1987, die eigentliche Anlage entstand Anfang 1988, im Juni 1988 folgte die Vergabe der Parzellen an die Gartenfreunde. Als Verein wurde die Anlage im Mai 1994 unter dem Namen Kleingartenverein Margaretenhöhe Nord e. V. eingetragen und gehört dem Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. an. Sie umfasst 243 Parzellen auf rund 109.084 Quadratmetern und grenzt im Norden und Osten an den Landschaftspark Nord-Ost mit Rad- und Wanderwegen; 1998 wurde ein Vereinsheim für gemeinschaftliche Feiern fertiggestellt.

So kommst du an einen Kleingarten.
Wie die Vergabe läuft, was Pacht und Ablöse kosten, wie lang die Wartezeiten wirklich sind. Dazu über 13.000 Anlagen auf der Karte.
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Häufige Fragen
Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?
Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Kleingartenanlage Margaretenhöhe-Nord stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.
Was kostet eine Parzelle?
Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Berlin. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.
Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?
Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.
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