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Kleingartenkolonie KGV Feierabend

Kleingartenanlage

Über die Anlage

Kleingartenkolonie KGV Feierabend ist ein Kleingärtnerverein in Hannover (Niedersachsen) mit Sitz in der Straße Im Othfelde. Der Verein wurde 1909 gegründet und zählt rund 480 Mitglieder auf etwa 445 Parzellen. Die Gesamtfläche der Anlage beträgt rund 190.000 Quadratmeter, erschlossen durch etwa 12 Kilometer Vereinswege. Der Verein betreibt eine eigene Stromgenossenschaft und veranstaltet regelmäßige Feste wie einen Grünkohlwanderung, eine Saatguttauschbörse und einen Pflanzenmarkt.

Fläche
54.868
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1909
über 117 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKleingärtnerverein Feierabend e. V.

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V.
  3. Verein · diese SeiteKleingartenkolonie KGV Feierabend
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, address, website18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich in Hannover einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Kleingartenkolonie KGV Feierabend stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Niedersachsen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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