Bund der Kleingärtner Glücksburg e.V.
Über die Anlage
Der Bund der Kleingärtner Glücksburg e.V. ist ein 1947 gegründeter Kleingartenverein in Glücksburg in Schleswig-Holstein. Die Anlage erstreckt sich über rund 26.616 Quadratmeter in Hanglage nahe dem Ortszentrum, mit Einzelparzellen zwischen 200 und 400 Quadratmetern und etwa 82 Mitgliedern. Der gemeinnützige Verein versteht sich als naturverbundene Gemeinschaft für alle Altersgruppen.

So kommst du an einen Kleingarten.
Wie die Vergabe läuft, was Pacht und Ablöse kosten, wie lang die Wartezeiten wirklich sind. Dazu über 13.000 Anlagen auf der Karte.
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Termine
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.
- BundesverbandBDG18 Vereine
- LandesverbandLandesverband der Kleingartenvereine Schleswig-Holsteins e. V. (LdKSH)
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Häufige Fragen
Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?
Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Bund der Kleingärtner Glücksburg e.V. stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.
Was kostet eine Parzelle?
Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Schleswig-Holstein. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.
Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?
Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.
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