Garten- und Erholungsverein am Käthe-Kollwitz-Platz
Über die Anlage
Garten- und Erholungsverein am Käthe-Kollwitz-Platz ist ein Kleingartenverein in Neuruppin (Brandenburg) und Mitglied im Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V. Der Verein wurde am 11. April 1988 gegründet. Die eingezäunte Anlage umfasst rund 63.000 Quadratmeter und gliedert sich in etwa 139 einzelne Parzellen mit Größen zwischen 294 und 499 Quadratmetern. Im Dezember 1996 erwarb der Verein das Gelände von der Treuhand, bis Mitte 1998 wurden die einzelnen Parzellen an die bisherigen Pächter verkauft und in deren Eigentum überführt. Die Anlage verfügt über ein eigenes Strom- und Frischwassernetz, versorgt durch die Stadtwerke Neuruppin.

So kommst du an einen Kleingarten.
Wie die Vergabe läuft, was Pacht und Ablöse kosten, wie lang die Wartezeiten wirklich sind. Dazu über 13.000 Anlagen auf der Karte.
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Termine
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
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Häufige Fragen
Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?
Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Garten- und Erholungsverein am Käthe-Kollwitz-Platz stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.
Was kostet eine Parzelle?
Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Brandenburg. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.
Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?
Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.
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