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KGV Freundschaft

Kleingartenanlage

Über die Anlage

KGV Freundschaft ist ein Kleingartenverein in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern). Der Verein besteht seit 1923 und ist Mitglied im Regionalverband der Gartenfreunde Uecker-Randow, der seinerseits 49 Mitgliedsvereine mit mehr als 2.600 Mitgliedern im Landkreis Vorpommern-Greifswald vertritt. Der Regionalverband ist dem Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern angeschlossen. Nähere Angaben zu Mitglieder- oder Parzellenzahl des Einzelvereins liegen nicht öffentlich vor.

Fläche
60.274
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1923
über 103 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKGV Freundschaft e.V. Pasewalk

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V.
  3. BezirksverbandRegionalverband der Gartenfreunde Uecker-Randow
  4. Verein · diese SeiteKGV Freundschaft
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von KGV Freundschaft stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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