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KGV Ostende

Kleingartenanlage

Über die Anlage

KGV „Ostende“ ist ein Kleingartenverein im Leipziger Osten, im Ortsteil Schönefeld-Ost/Paunsdorf zwischen Permoser Straße und Hohentichelnstraße (Sachsen). Er gehört dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V. und über diesen dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. an. Die ersten Pachtverhandlungen begannen 1917, die formale Gründungsversammlung fand am 1. Juni 1918 statt. Die Anlage umfasst über 400 Parzellen auf rund 13 Hektar und verfügt über ein Vereinsheim mit öffentlicher Gaststätte sowie einen Spielplatz; 2007 richtete der Verein den regionalen „Tag des Gartens“ aus.

Fläche
129.762
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1918
über 108 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKGV „Ostende“

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.
  3. Verein · diese SeiteKGV „Ostende“
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von KGV „Ostende“ stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Sachsen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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