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Kleingärten Auf der Haard

Kleingartenanlage

Über die Anlage

Kleingärten „Auf der Haard“ ist eine Kleingartenanlage in Darmstadt (Hessen) und gehört zum Kleingärtnerverein Karlshof 1919 e. V., der insgesamt fünf Anlagen im Darmstädter Raum bewirtschaftet. „Auf der Haard“ ist mit 65 Gärten die größte der fünf Anlagen des Vereins, der über alle Standorte hinweg 178 Parzellen mit einer durchschnittlichen Größe von rund 320 Quadratmetern führt. Der KGV Karlshof 1919 e. V. besteht seit 1919 und ist Mitglied im Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Zu einzelnen Kennzahlen speziell der Anlage „Auf der Haard“, etwa Gründungsjahr oder Mitgliederzahl, liegen keine öffentlich zugänglichen Angaben vor.

Fläche
62.890
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1919
über 107 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKGV Darmstädter Gartenfreunde 1931 e.V.

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLV Hessen14 Vereine
  3. Verein · diese SeiteKleingärten „Auf der Haard“
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Kleingärten „Auf der Haard“ stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Hessen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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