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Kleingartenverein Hilsgrund

Kleingartenanlage

Über die Anlage

Kleingärtnerverein Hilsgrund e.V. liegt in Grünenplan (Niedersachsen), umgeben von den Wäldern des Hils. Der Verein wurde am 6. Oktober 1954 von 17 Bürgerinnen und Bürgern gegründet und am 7. Mai 1955 unter dem Namen „Kleingärtnerverein Hilsgrund e.V." ins Vereinsregister eingetragen. Er gehört dem Bezirksverband Hildesheimer Gartenfreunde e.V. an. Die Anlage umfasst 150 Parzellen mit Grundstücksgrößen zwischen 500 und 700 m², die Infrastruktur wurde über die Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut, etwa 1967 mit der ersten Wasserleitung und 1996 mit dem Anschluss an die Stromversorgung.

Fläche
121.951
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1954
über 72 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKleingartenverein Hilsgrund

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V.
  3. BezirksverbandBezirksverband Hildesheimer Gartenfreunde e.V.
  4. Verein · diese SeiteKleingartenverein Hilsgrund
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Kleingartenverein Hilsgrund stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Niedersachsen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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