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Kleingartenverein Poller Rheinaue

Kleingartenanlage

Über die Anlage

Kleingartenverein Poller Rheinaue e. V. liegt im Kölner Stadtteil Poll in Nordrhein-Westfalen, unweit des Rheinufers. Der Verein pflegt eine aktive Vereinsarbeit und beobachtet unter anderem das Auftreten der Asiatischen Hornisse als Gefahr für die Bienenvölker der Mitglieder. Zudem engagiert er sich öffentlich gegen den geplanten Ausbau der Autobahn A4, der aus Sicht des Vereins Kleingartenanlagen in Köln bedroht. Neu-Interessierte können sich über eine Warteliste um eine Parzelle bewerben; aktuelle Gartenordnungen gelten seit Januar 2023.

Fläche
52.097
aus OSM-Umriss berechnet

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameKleingartenverein Poller Rheinaue
Websitepollev.de

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V.
  3. Verein · diese SeiteKleingartenverein Poller Rheinaue
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website, email18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Kleingartenverein Poller Rheinaue stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Nordrhein-Westfalen. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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