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Obst- und Gartenbauverein Büchenbach e.V.

Kleingartenanlage

Über die Anlage

Der Obst- und Gartenbauverein Büchenbach e.V. wurde am 10. Juli 1904 zunächst als Obstbauverein gegründet und liegt im Ortsteil Büchenbach der Stadt Roth in Bayern. Bereits 1911 zählte der Verein 120 Mitglieder; 1947 schlossen sich Garten- und Obstbauverein zur heutigen Bezeichnung zusammen. Seit 1970 betreibt der Verein eine Mosterei, die ursprünglich im früheren Feuerwehrhaus eingerichtet wurde, und unterhält eine eigene Jugendgruppe. Der Verein ist im Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V. eingebunden.

Parzellen
100
lt. Verbandsangabe
Fläche
16.022
aus OSM-Umriss berechnet
Gegründet
1904
über 122 Jahre Kolonie

Termine

Hier ist noch kein Termin.

© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

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Verein
Offizieller NameObst- und Gartenbauverein Büchenbach e.V.

Kontaktpersonen und Vorstandsdaten zeigen wir öffentlich nicht. Der Verein ist über seine Website erreichbar.

Verbandszugehörigkeit
  1. BundesverbandBDG18 Vereine
  2. LandesverbandLandesverband Bayerischer Kleingärtner e. V.
  3. Verein · diese SeiteObst- und Gartenbauverein Büchenbach e.V.100 Parzellen
Quellen dieses Eintrags
OpenStreetMapname, center_lat, center_lon, website, email, plot_count18.05.2026

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Häufige Fragen

Wie bekomme ich hier einen Kleingarten?

Parzellen vergibt der Verein selbst, nicht die Stadt und nicht wir. Der übliche Weg: beim Verein melden, auf die Warteliste setzen lassen und sich parallel bei mehreren Anlagen bewerben. Wie lange es dauert, hängt stark von der Region ab, von wenigen Wochen auf dem Land bis zu mehreren Jahren in gefragten Großstadtlagen. Die Kontaktdaten von Obst- und Gartenbauverein Büchenbach e.V. stehen auf der Vereinswebsite, sofern sie hinterlegt ist.

Was kostet eine Parzelle?

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt und liegt je nach Bundesland bei etwa 0,15 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter im Jahr, auch in Bayern. Dazu kommen Vereinsbeitrag, Wasser, Strom und Umlagen, zusammen rund 330 Euro im Jahr für eine 300-m²-Parzelle. Beim Einzug zahlst du dem Vorpächter einmalig eine Ablöse für Laube und Bepflanzung. Die genauen Beträge legt jeder Verein selbst fest.

Wie groß ist Obst- und Gartenbauverein Büchenbach e.V.?

Die Anlage hat 100 Parzellen. Eine einzelne Parzelle darf nach dem Bundeskleingartengesetz höchstens 400 m² groß sein, üblich sind 200 bis 400 m². Die Laube darf höchstens 24 m² haben.

Was muss ich in einem Kleingarten anbauen?

Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine kleingärtnerische Nutzung. Als Faustregel gilt die Drittelregelung: etwa ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, ein Drittel Erholung, ein Drittel Wege und Laube. Ein reiner Zier- oder Rasengarten ist nicht zulässig. Dauerhaft wohnen darfst du in der Laube nicht.

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